Wer darf sich versichern?

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Wer darf sich privat krankenversichern?

PKVSelbständige, Arbeitnehmer und Beamte
Privat krankenversichern können Sie sich als Selbstständiger oder Freiberufler - unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.

Als Arbeitnehmer dürfen Sie in die Private wechseln, sofern Ihr jährliches Bruttoeinkommen 3 Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro liegt (das entspricht 4.162,50 Euro im Monat; Stand 2010).

Auch Beamte und andere Beihilfeberechtigte, z. B. Richter oder Abgeordnete, sind in der Regel privat krankenversichert.


Die Private ist oft günstiger
Die private Krankenversicherung kann schon für Berufstätige mit durchschnittlichem Einkommen günstiger sein als die Gesetzliche. Ein klarer finanzieller Vorteil ergibt sich fast immer für gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare, die voll berufstätig sind. Selbstständige Unternehmer und Freiberufler müssen ohnehin eigenverantwortlich für ihre Absicherung sorgen.

Bei der Entscheidung für eine private Krankenversicherung sollten Sie nicht nur Ihre gegenwärtige Situation, sondern auch ihre zukünftige Lebensplanung berücksichtigen: Wollen Sie bald eine Familie mit Kindern gründen , sind Sie oft mit einer gesetzlichen Kasse im Vorteil, da diese die Möglichkeit der Familienversicherung bietet. Wollen Sie aber Single bleiben oder spielen Kinder in Ihrer Zukunftsplanung nur eine geringe Rolle, können Sie über die Jahre in der PKV viele tausend Euro sparen - und das bei deutlich besseren Leistungen.