Bauherren-Haftpflicht

Informationen

gnvBauherren-Haftplicht
Da in Ihrer Privathaftpflichtversicherung größere Baumaßnahmen ausgeschlossen sind, benötigen Sie bei einem Neubau eine Bauherren-Haftpflicht.

Was beinhaltet die Bauherren-Haftplicht?
Diese kommt für alle Sach- und Personenschäden innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme auf Ihrer Baustelle auf. So wird zum Beispiel der durch herabfallende Teile entstandene Schaden an einem geparkten Auto ersetzt. Auch unbegründete Schadensersatzforderungen wehrt die Bauherren-Haftpflicht für Sie ab und übernimmt im Streitfall entstandene Anwalts-, Gutachter- und Prozesskosten.

Versicherungssumme
Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach den Gesamtkosten des Bauvorhabens, dies entspricht etwa einem Promille der Bausumme. Je nach Tarif gilt die Bauherren-Haftpflicht ab Baubeginn und endet spätestens zwei Jahre nach Fertigstellung des Hauses. Die Versicherungssumme sollte mindestens zwei Millionen Euro betragen, da die Schadensersatzforderungen von bleibend Geschädigten den Bauherren ruinieren könnten.